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Abteilung Naturgefahren

Aufgaben Abteilung Naturgefahren:

–   Vollzug der Gesetzgebung über den Schutz vor Naturereignissen
–   Vorbereitung und Verwirklichung von Verbauungsprojekten und deren Aufforstungen
–   Beobachtung, Kartierung und Beurteilung von Naturgefahren sowie Führung des Ereigniskatasters
–   Durchführung von Gletschermessungen

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